Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von Listimo

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Enes Kurt, Gemminger Str. 33, 75031 Eppingen (nachfolgend „Anbieter") und den Nutzern (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Web-Anwendung „Listimo" (nachfolgend „Dienst").

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — also an natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (insbesondere Amazon-Verkäufer). Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und den Dienst nicht als Verbraucher nutzt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Über einen Wiederverkäufer (§ 4 Abs. 2) erworbene Credits dürfen auch Verbraucher einlösen; für sie gilt § 5 Abs. 1 nicht.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Dienst erstellt aus vom Kunden hochgeladenen Produktfotos und Produktangaben mithilfe künstlicher Intelligenz Produktbilder und Verkaufstexte sowie — auf gesonderte Anforderung des Kunden gegen zusätzlichen Credit-Verbrauch — zusätzliche Bild- und Textbausteine für die Amazon-Markenseite („A+-Content") für Amazon-Produktlistings (nachfolgend zusammen „Ergebnisse").

(2) Die Ergebnisse werden automatisiert durch KI-Modelle erzeugt. Der Anbieter schuldet die Durchführung des Generierungsvorgangs, nicht ein bestimmtes inhaltliches oder gestalterisches Ergebnis. Der Kunde kann einzelne Bilder gegen Verbrauch weiterer Credits neu generieren lassen. Der Dienst kennzeichnet die von ihm erzeugten oder mit KI veränderten Bilder, Videos und Audiodateien in der Datei maschinenlesbar als KI-erzeugt (Art. 50 Abs. 2 KI-Verordnung); Bilder und Videos, auf denen er KI-erzeugte Personen erkennt, erhalten zusätzlich die von Amazon verlangte Kennzeichnung. Fotos und Videos des Kunden kennzeichnet er nur, soweit er sie mit KI verändert. Der Kunde entfernt oder verfälscht diese Kennzeichnung nicht absichtlich. Für eine darüber hinaus erforderliche Kennzeichnung oder Offenlegung gegenüber Dritten (etwa einen sichtbaren Hinweis nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung oder Angaben, die eine Plattform beim Hochladen verlangt) ist der Kunde selbst verantwortlich.

(3) Die letzten 120 Erstellungen des Kunden werden im Kundenkonto zum erneuten Abruf vorgehalten. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung besteht nicht; der Kunde ist für die Sicherung seiner Ergebnisse (Download) selbst verantwortlich.

(4) Ergänzend stellt der Dienst eine Analyse-Funktion („Listing-Check") bereit: Auf Grundlage einer vom Kunden angegebenen ASIN bzw. eines Amazon-Produktlinks ruft der Dienst die öffentlich einsehbaren Produktdaten des betreffenden Listings ab und erstellt hierzu eine automatisierte, KI-gestützte Bewertung. Diese Bewertung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung; sie stellt keine Rechts-, Steuer- oder Verkaufsberatung dar und der Anbieter übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.

(5) Der Anbieter unterhält darüber hinaus ein freiwilliges Empfehlungs- und Partnerprogramm. Für dessen Nutzung gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms, die diese AGB ergänzen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder auf Belohnungen besteht nicht.

(6) Listimo Academy: Der Anbieter stellt ferner einen kostenlosen Schulungsbereich („Listimo Academy") bereit. Teile davon sind ohne Kundenkonto zugänglich; weitergehende Inhalte, die Speicherung von Lernfortschritten und Quiz-Ergebnissen sowie Abschlusszertifikate setzen ein kostenloses Kundenkonto voraus. Für das erstmalige Bestehen des Abschlussquiz eines Lernpfads („Track") schreibt der Anbieter einmalig je Kundenkonto und Track 100 unentgeltliche Credits gut (§ 4 Abs. 5). Bei bestandenem Abschlussquiz wird ein Zertifikat mit individuellem Prüfcode erstellt; jeder, dem der Kunde diesen Code zugänglich macht, kann über die Zertifikatsseite den Lernpfad, das Datum und den Anzeigenamen des Kunden (Benutzername bzw. lokaler Teil der E-Mail-Adresse) abrufen. Ein Rechtsanspruch auf Verfügbarkeit, bestimmte Inhalte oder Gutschriften besteht nicht; der Anbieter kann das Angebot jederzeit ändern oder einstellen. Die Inhalte der Academy dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

(7) Optionale Amazon-Anbindung: Für die Anbindung an das Amazon-Verkäuferkonto des Kunden gilt ergänzend § 2a.

(8) Videos: Auf gesonderte Anforderung des Kunden und gegen zusätzlichen Credit-Verbrauch erzeugt der Dienst aus einem Produktfoto des Kunden kurze, vollständig KI-generierte Videos. Zur Wahl stehen derzeit Werbevideo, Produktvideo, Hintergrund-Schleife und Video am Model (mit einer KI-erzeugten Person, die das Produkt trägt) sowie Ideen fürs Werbevideo. Länge, Ton, Auflösung und Seitenverhältnisse zeigt der Dienst vor dem Start an (derzeit etwa 15 Sekunden mit Ton für Werbe- und Produktvideo, 8 Sekunden ohne Ton für die Hintergrund-Schleife, 10 Sekunden ohne Ton für das Video am Model, jeweils in 720p oder 1080p). Bewegung, Umgebung, Licht, Personen und Ton entstehen dabei durch die KI und bilden die tatsächlichen Eigenschaften des Produkts nicht notwendig ab. Abs. 2 gilt entsprechend, auch für die Kennzeichnung in der Videodatei; der Kunde prüft das Video vor der Verwendung (§ 6 Abs. 2).

(9) Werkzeugkasten: Der Dienst stellt ferner einen Werkzeugkasten mit derzeit 24 einzelnen Hilfsfunktionen für Bilder, Texte, Berechnungen und Pflichtangaben bereit. Neun davon sind dauerhaft ohne Credit-Verbrauch nutzbar; bei den übrigen wird der Credit-Verbrauch vor dem Start angezeigt und nur für tatsächlich gelieferte Ergebnisse abgerechnet. Soweit ein Werkzeug öffentlich einsehbare Amazon-Daten zu einer vom Kunden angegebenen ASIN auswertet, gilt Abs. 4 Satz 2 entsprechend. Die Nutzung des Werkzeugkastens setzt ein Kundenkonto voraus (§ 3 Abs. 1).

(10) Browser-Erweiterung: Soweit der Anbieter eine Erweiterung für den Browser des Kunden (Chrome, Edge) bereitstellt, kann der Kunde diese freiwillig installieren. Sie zeigt zu der vom Kunden geöffneten Amazon-Produkt- oder Suchseite zusätzliche Auswertungen an, insbesondere Angaben zu Absatz und Umsatz — soweit Amazon eine Kaufzahl anzeigt, auf deren Grundlage, im Übrigen als Schätzung aus Rang- und Preisdaten —, den Listing-Check nach Abs. 4, einen Gebühren- und Margenrechner sowie eine nur im Browser des Kunden gespeicherte Merkliste. Die Nutzung setzt ein angemeldetes Kundenkonto voraus; kostenpflichtige Funktionen werden vor der Ausführung angezeigt und aus dem Credit-Guthaben abgerechnet. Angaben zu Absatz und Umsatz sind unverbindliche Näherungen, auch soweit sie auf Amazons Kaufzahl beruhen; eine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit übernimmt der Anbieter nicht. Welche Daten die Erweiterung an den Anbieter übermittelt, regelt die Datenschutzerklärung.

(11) Partner-Schnittstelle: Auf Antrag und nach Freigabe stellt der Anbieter eine Programmierschnittstelle für die Listing-Analyse (Abs. 4) bereit. Abgerechnet wird je abgeschlossener Analyse zum vereinbarten Preis per Rechnung (abweichend von § 4 Abs. 1 und 2); maßgeblich sind die im Antrag angezeigten Konditionen. Der Kunde darf die Ergebnisse auch unter eigener Marke an seine Kunden weitergeben; er hält den Schlüssel geheim und haftet für dessen Nutzung. Abs. 4 Satz 2 und § 8 gelten entsprechend; bei Missbrauch kann der Anbieter den Zugang sofort sperren.

§ 2a Amazon-Anbindung

(1) Gegenstand und Freischaltung. Der Kunde kann sein Amazon-Verkäuferkonto freiwillig über die Selling Partner API von Amazon mit dem Dienst verbinden, soweit der Anbieter die Anbindung für sein Kundenkonto freigeschaltet hat. Der Anbieter schaltet die Anbindung schrittweise frei. Solange Amazon die Zahl der mit dem Dienst verbundenen Verkäuferkonten begrenzt, vergibt der Anbieter die verfügbaren Plätze nach eigenem Ermessen; eine Vormerkung im Kundenkonto begründet keinen Anspruch auf einen Platz, auf eine Freischaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt, auf einen bestimmten Funktionsumfang oder auf bestimmte Marktplätze. Eine Freischaltung kann der Anbieter zurücknehmen, solange der Kunde sein Verkäuferkonto noch nicht verbunden hat. Die Autorisierung erteilt der Kunde ausschließlich bei Amazon; Zugangsdaten seines Amazon-Kontos werden dem Anbieter nicht bekannt.

(2) Lesende Funktionen. Nach der Verbindung ruft der Dienst Angebote, Varianten, Prüfhinweise, Katalogangaben und Marktplatzteilnahmen des Kunden sowie zusammengefasste Verkaufs- und Besucherkennzahlen bei Amazon ab und gleicht sie regelmäßig ab, derzeit einmal täglich automatisch sowie auf Anforderung des Kunden. Lesende Abrufe verändern das Amazon-Konto nicht. Auswertungen des Dienstes (z. B. Ampeln, Prioritäten, Hinweise zum nächsten Schritt, Chancen, Vorher-/Nachher-Vergleiche und Schätzungen) werden automatisiert erstellt und dienen der unverbindlichen Orientierung; § 2 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend. Kennzahlen stammen von Amazon und können verzögert, unvollständig oder nachträglich geändert sein. Das gilt auch für die Antworten von Timo, dem KI-Assistenten in „Mein Amazon“: Timo ist eine KI, beantwortet Fragen zum verbundenen Konto auf Grundlage dieser Auswertungen und kann sich irren; er nimmt selbst keine Änderungen vor. Timo ist derzeit ohne Credit-Verbrauch nutzbar; der Anbieter kann die Nutzung je Tag begrenzen.

(3) Schreibende Funktionen; Auftrag und Vollmacht. Erstellt der Dienst auf Anforderung des Kunden aus den Inhalten eines Angebots neue Texte oder Bilder — auch für mehrere Angebote oder eine Varianten-Familie in einem Auftrag —, gelten dafür § 2 Abs. 1 bis 3; an Amazon übertragen werden die erstellten Fassungen erst, wenn der Kunde sie gesondert freigibt. Der Kunde kann den Anbieter beauftragen, über die Schnittstelle folgende Änderungen in seinem Amazon-Konto vorzunehmen: (a) Titel, Aufzählungspunkte, Beschreibung, Suchbegriffe, Artikel-Highlights und Bilder bestehender Angebote in dem vom Kunden gewählten Marktplatz seines Verkäuferkontos zu ersetzen, wobei Bilder bei Amazon für alle Marktplätze derselben ASIN gelten; (b) fehlende Pflichtangaben nachzutragen (z. B. Hersteller, Kontakt der verantwortlichen Person nach der Produktsicherheitsverordnung, Ursprungsland, Gefahrgut-Einstufung, Stückzahl-Angabe), wobei der Dienst nur leere Felder füllt und die Werte ausschließlich aus Angaben des Kunden, aus dessen eigenen Angeboten oder aus Amazons Katalog übernimmt; (c) A+ Inhalte zur Prüfung bei Amazon einzureichen; (d) in weiteren Amazon-Marktplätzen fehlende Angebote anzulegen — als Angebot zu einer dort vorhandenen ASIN oder als vollständiges neues Listing mit Texten in der Landessprache —, einem dort vorhandenen Angebot ohne Preis den vom Kunden bestätigten Preis hinzuzufügen und unvollständige Einträge unter derselben SKU, die Amazon als fehlerhaft kennzeichnet, nach einer Sicherung durch ein vollständiges Angebot zu ersetzen; legt der Dienst ein vollständiges neues Listing an, übermittelt er die Menge, die das Angebot im Hauptmarkt des Kunden in diesem Moment trägt; (e) neue Produkte mit neuer ASIN anzulegen — mit den vom Kunden eingegebenen oder bestätigten Angaben (u. a. Marke, GTIN/EAN, Preis, Menge, Pflichtangaben, Bilder) — und ein so angelegtes Angebot auf Anweisung des Kunden wieder zu löschen; die Sicherheitsbestätigung nach der Produktsicherheitsverordnung übermittelt der Dienst nur, wenn der Kunde sie für das jeweilige Produkt im Dienst selbst abgibt; (f) auf ausdrückliche Anweisung des Kunden über die Funktion „Angebote löschen und aufräumen“ eigene Angebote, die der Kunde dafür einzeln ausgewählt hat, in einem oder mehreren Marktplätzen zu löschen, auch im Hauptmarkt des Kunden; Angebote mit Versand durch Amazon löscht der Dienst nicht, Elternprodukte einer Varianten-Familie erst zuletzt und nur, wenn in dem jeweiligen Marktplatz keine Varianten mehr daran hängen. Für die Berechtigung an Marke und GTIN/EAN ist allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter führt eine Änderung nur aus, nachdem der Kunde sie im Dienst ausdrücklich bestätigt hat („Freigabe“). Insoweit bevollmächtigt der Kunde den Anbieter, die freigegebene Änderung in seinem Namen an Amazon zu übermitteln. Weitere Änderungen nimmt der Anbieter nicht vor; insbesondere gibt er keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen des Kunden ab, die dieser nicht selbst im Dienst abgegeben hat (z. B. die Sicherheitsbestätigung nach der Produktsicherheitsverordnung), ändert keine bestehenden Preise, verändert keine Mengen (Buchstabe d, letzter Halbsatz, Buchstabe e und das Wiederherstellen nach Abs. 8 bleiben unberührt) und löscht nur Angebote, die er nach Buchstabe e angelegt hat oder die der Kunde nach Buchstabe f zum Löschen ausgewählt hat.

(4) Vorschau und Sammelaufträge. Vor der Freigabe zeigt der Dienst an, welche Angebote und Angaben geändert werden, bei Texten und Bildern bestehender Angebote den bisherigen und den neuen Stand, bei neu anzulegenden Angeboten in weiteren Marktplätzen den neuen Titel, das Ergebnis einer Vorabprüfung durch Amazon, soweit Amazon sie anbietet, sowie die anfallenden Credits. Die übrigen übersetzten Texte neu anzulegender Angebote (Aufzählungspunkte, Beschreibung, Suchbegriffe) zeigt der Dienst vor der Freigabe nicht an. Der Kunde kann mehrere Positionen — etwa eine Auswahl vorbereiteter Fassungen, eine Varianten-Familie oder die vorgeschlagenen Angebote eines Ziellands — in einem Vorgang freigeben; die Freigabe gilt dann für alle in der Übersicht angezeigten Positionen. Bei der gesammelten Übertragung vorbereiteter Fassungen übermittelt der Dienst nur Positionen, die Amazons Vorabprüfung bestanden haben. Einen laufenden Sammelauftrag kann der Kunde abbrechen; bereits an Amazon übermittelte Positionen bleiben davon unberührt.

(5) Verantwortung des Kunden. Der Kunde bleibt gegenüber Amazon und Dritten Verkäufer und für den Inhalt seiner Angebote allein verantwortlich; § 6 gilt entsprechend. Er prüft vor jeder Freigabe — bei vorab nicht angezeigten übersetzten Texten neu angelegter Angebote unverzüglich nach dem Anlegen in Seller Central — insbesondere die inhaltliche Richtigkeit KI-erzeugter Texte, Übersetzungen und Bilder, die Richtigkeit übernommener oder eingegebener Pflichtangaben, Preise und Mengen sowie die Einhaltung der Amazon-Richtlinien und der im jeweiligen Zielland geltenden Vorschriften (u. a. Umsatzsteuer, Verpackung und erweiterte Herstellerverantwortung, Produktsicherheit und -kennzeichnung, Sprachvorgaben, Preisangaben, Marken- und Urheberrechte). Vor dem ersten Anlegen von Angeboten in einem weiteren Marktplatz bestätigt der Kunde, dort für Umsatzsteuer, Verpackung und erweiterte Herstellerverantwortung registriert zu sein; die Erfüllung dieser Pflichten bleibt allein seine Sache. Werte, die der Dienst vorschlägt oder aus anderen Angeboten des Kunden bzw. aus dem Amazon-Katalog übernimmt (z. B. Preisvorschläge auf Grundlage von Wechselkursen), sind unverbindliche Vorschläge.

(6) Berechtigung, Sicherheit und Mitwirkung. Der Kunde verbindet nur Verkäuferkonten, deren Inhaber er ist oder für die er zur Erteilung der Freigabe berechtigt ist, und hält die für sein Verkäuferkonto geltenden Bedingungen und Richtlinien von Amazon ein, einschließlich der Regeln für den Einsatz von Software. Er schützt den Zugang zu seinem Kundenkonto besonders sorgfältig. Der Anbieter kann für das Verbinden und die Nutzung der Anbindung eine Anmeldung mit zweitem Faktor verlangen. Bemerkt der Kunde Änderungen, die er nicht freigegeben hat, informiert er den Anbieter unverzüglich.

(7) Verarbeitung durch Amazon; keine Erfolgsgarantie. Ob, wann und in welcher Form Amazon übermittelte Änderungen übernimmt, anzeigt, ablehnt oder später wieder verändert (z. B. weil Beiträge des Markeninhabers oder anderer Verkäufer Vorrang haben), entscheidet allein Amazon; die Verarbeitung kann einige Minuten bis mehrere Tage dauern. Eine bestandene Vorabprüfung bedeutet nicht, dass Amazon die Änderung übernimmt. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Übermittlung der freigegebenen Änderung, nicht deren Annahme oder Anzeige durch Amazon und keinen bestimmten Verkaufserfolg; § 8 Abs. 3 gilt entsprechend. Meldungen von Amazon zu einer Übermittlung zeigt der Dienst an.

(8) Sicherung und Rückgängig. Vor der Änderung bestehender Angaben sichert der Dienst deren bisherigen Stand. Der Kunde kann eine Änderung je Übertragung zurücknehmen, solange sein Kundenkonto mit demselben Verkäuferkonto verbunden ist und die Sicherung vorhanden ist. Bei Texten und Bildern setzt der Dienst die betroffenen Felder auf den gesicherten Stand zurück, auch wenn sie zwischenzeitlich anderweitig geändert wurden; bei Pflichtangaben setzt er nur Felder zurück, die noch genau den übertragenen Wert tragen. Ein nach Abs. 3 Buchstabe f gelöschtes Angebot kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach dem Löschen aus der Sicherung wieder anlegen lassen, solange sein Kundenkonto mit demselben Verkäuferkonto verbunden ist und in dem Marktplatz unter derselben SKU kein Angebot steht; der Dienst übermittelt dabei die gesicherten Angaben vom Zeitpunkt des Löschens einschließlich Preis und Menge, nicht jedoch die Sicherheitsbestätigung nach der Produktsicherheitsverordnung. Ob Amazon das Angebot wieder annimmt, entscheidet Amazon. Nicht zurücknehmen lassen sich im Dienst von Amazon abgelehnte Übertragungen (sie haben nichts geändert), neu angelegte Angebote (außer nach Abs. 3 Buchstabe e), hinzugefügte Preise und eingereichte A+ Inhalte; diese kann der Kunde in Seller Central ändern, entfernen oder neu anlegen. Die Sicherung ersetzt keine eigene Datensicherung des Kunden; wie lange sie aufbewahrt wird, regelt die Datenschutzerklärung.

(9) Credits. Verbinden, Abgleich, Anzeige, das Übertragen vorbereiteter Inhalte (einzeln und gesammelt), das Nachtragen der Stückzahl-Angabe, das Zurücknehmen und das Wiederherstellen gelöschter Angebote (Abs. 8) sind derzeit ohne Credit-Verbrauch; die für das Löschen verbrauchten Credits werden dabei nicht erstattet. Credits werden für das Erstellen neuer Inhalte, für das Anlegen von Angeboten in weiteren Marktplätzen und neuer Produkte, für das Nachtragen der übrigen Pflichtangaben (Abs. 3 Buchstabe b) und für das Löschen von Angeboten (Abs. 3 Buchstabe f) verbraucht; die Höhe wird vor dem Start bzw. vor der Freigabe angezeigt. Bei Aufträgen mit mehreren Positionen reserviert der Dienst vorab den Höchstbetrag und bucht den Unterschied zurück, sobald eine Position günstiger ist, übersprungen, abgebrochen oder nicht erstellt wird; fehlgeschlagene Erstellungen werden nicht berechnet (§ 4 Abs. 3). Die Credits bezahlen das Erstellen; lehnt Amazon die Übertragung einer erstellten Fassung ab oder übernimmt sie nicht, bleibt die Fassung erhalten, und es erfolgt keine Erstattung. Beim Anlegen von Angeboten in weiteren Marktplätzen und neuer Produkte werden nur Positionen berechnet, die angelegt wurden, beim Nachtragen von Pflichtangaben und beim Löschen nur Angebote je Marktplatz, deren Änderung Amazon angenommen hat; für abgelehnte, übersprungene oder in ihrem Ergebnis unklare Positionen werden die reservierten Credits zurückgebucht. Beim Nachtragen von Pflichtangaben und beim Löschen bearbeitet der Dienst höchstens so viele Positionen, wie das Guthaben deckt. Spätere Entscheidungen von Amazon (z. B. Unterdrückung oder Sperrung eines Angebots) begründen keinen Anspruch auf Erstattung. Im Übrigen gilt § 4.

(10) Haftung. Der Anbieter haftet nicht für Maßnahmen von Amazon (z. B. Unterdrückung oder Sperrung von Angeboten oder des Verkäuferkontos, Rankingverluste, Umsatzausfälle), soweit sie auf vom Kunden freigegebenen Inhalten, auf Entscheidungen, Störungen oder Änderungen bei Amazon oder auf einem Verstoß des Kunden gegen Amazon-Richtlinien oder geltendes Recht beruhen. Im Übrigen gilt § 8; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — etwa die Übermittlung einer nicht freigegebenen Änderung — bleibt unberührt.

(11) Trennen, Widerruf, Aussetzen, Einstellen. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit im Kundenkonto trennen und die Freigabe unabhängig davon in Seller Central unter den App-/Drittanbieter-Berechtigungen widerrufen; das Trennen im Dienst beendet dessen Zugriff, die Freigabe bei Amazon besteht bis zu ihrem Widerruf dort fort. Mit dem Trennen werden Positionen laufender Aufträge, die noch nicht gestartet bzw. noch nicht an Amazon übermittelt sind, nicht mehr ausgeführt; die dafür reservierten Credits werden zurückgebucht. Bereits gestartete Erstellungen laufen zu Ende und werden nach Abs. 9 berechnet; ihre Fassungen bleiben in „Meine Listings“. Bereits übermittelte Änderungen bleiben bei Amazon bestehen. Der Anbieter kann die Anbindung ganz oder für einzelne Funktionen vorübergehend aussetzen, die Verbindung trennen oder die Anbindung einstellen, wenn Amazon den Zugang einschränkt oder die Schnittstelle ändert, wenn es zur Abwehr von Sicherheitsrisiken erforderlich ist, bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung oder für einen Verstoß gegen Abs. 6; er informiert den Kunden darüber in geeigneter Weise. Mit der Beendigung des Nutzungsverhältnisses (§ 9) endet auch die Anbindung. Welche Daten nach dem Trennen oder dem Widerruf gelöscht werden, regelt die Datenschutzerklärung.

(12) Unabhängigkeit von Amazon. Der Anbieter ist ein von Amazon unabhängiges Unternehmen. Amazon ist nicht Partei dieses Vertrags; der Dienst wurde von Amazon weder erstellt noch gesponsert oder empfohlen. Für das Verhältnis zwischen dem Kunden und Amazon gelten allein die Vereinbarungen zwischen diesen. Amazon und Seller Central sind Marken der Amazon.com, Inc. oder ihrer verbundenen Unternehmen.

§ 3 Registrierung und Kundenkonto

(1) Ein Kundenkonto ist Voraussetzung für alle kostenpflichtigen Funktionen des Dienstes sowie für die Speicherung von Ergebnissen, den Werkzeugkasten (§ 2 Abs. 9), die Browser-Erweiterung (§ 2 Abs. 10) und die Amazon-Anbindung (§ 2a). Ohne Kundenkonto zugänglich sind der Listing-Check in begrenztem Umfang (eine kostenlose Analyse je Tag und Endgerät) sowie die frei zugänglichen Teile der Listimo Academy (§ 2 Abs. 6). Die Registrierung ist kostenlos; mit der Registrierung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter über eine missbräuchliche Nutzung unverzüglich zu informieren. Je Kunde ist nur ein Kundenkonto zulässig; das Anlegen von Mehrfach- oder Wegwerfkonten — insbesondere zum mehrfachen Erhalt unentgeltlich gewährter Credits — ist untersagt und berechtigt den Anbieter zur Sperrung der betroffenen Konten und zum Entzug entsprechender Gutschriften (§ 4 Abs. 5).

(2) Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Der Anbieter kann Konten bei Verstößen gegen diese AGB sperren.

§ 4 Credits, Preise und Zahlung

(1) Die Nutzung des Dienstes erfolgt über ein Guthabensystem („Credits"). Die Preise der Credit-Pakete und der Credit-Verbrauch je Aktion werden vor dem Kauf bzw. vor jeder Generierung angezeigt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Das Guthaben wird nach erfolgreicher Zahlung gutgeschrieben. Daneben können bestimmte Credit-Pakete über die Wiederverkäufer Digistore24 (Digistore24 GmbH, Hildesheim, Deutschland) und ClickBank (Click Sales, Inc., Boise, Idaho, USA; Preise in US-Dollar) erworben werden; für einen solchen Kauf ist der jeweilige Wiederverkäufer Vertragspartner des Kunden, und für Bestellung, Zahlung, Rechnung bzw. Zahlungsbeleg sowie Rückgabe und Erstattung gelten dessen Bedingungen. Die Gutschrift der Credits im Listimo-Konto erfolgt nach Kaufbestätigung bzw. Einlösung des Einlösecodes; für die Nutzung der Credits gelten diese AGB. Wird ein solcher Kauf erstattet oder die Zahlung zurückgebucht, kann der Anbieter die daraus gutgeschriebenen Credits wieder ausbuchen.

(3) Erworbene Credits verfallen nicht. Eine Auszahlung von Credits in Geld ist ausgeschlossen. Fehlgeschlagene Generierungen werden nicht berechnet.

(4) Optionales automatisches Aufladen: Der Kunde kann in seinem Konto das automatische Aufladen aktivieren. Ist es aktiviert, ermächtigt der Kunde den Anbieter, bei Unterschreiten der vom Kunden festgelegten Guthaben-Schwelle das vom Kunden gewählte Credit-Paket über die beim Zahlungsdienstleister hinterlegte Zahlungsmethode zu belasten. Die Karte wird hierfür nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden beim Zahlungsdienstleister gespeichert. Der Kunde kann das automatische Aufladen jederzeit im Kundenkonto deaktivieren.

(5) Unentgeltlich gewährte Credits: Unentgeltlich gewährte Credits (z. B. Willkommensguthaben, Aktionsgutschriften oder Gutschriften aus der Listimo Academy) werden freiwillig gewährt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Sie werden je Vergabegrund nur einmal je Kunde gewährt, sind nicht auszahlbar und nicht übertragbar. Der Anbieter kann unentgeltlich gewährte Credits entziehen, wenn sie durch Täuschung, Mehrfach- oder Wegwerfkonten oder sonstige Umgehung der Vergabevoraussetzungen erlangt wurden, und solche Aktionen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen.

(6) Enterprise-Vereinbarungen: Für Kunden mit individuell vereinbartem Credit-Kontingent („Enterprise") können Preis je Credit, Abrechnungsweise (z. B. Sammelrechnung), Zahlungsart und Zahlungsziel abweichend von Abs. 1 und 2 in Textform vereinbart werden. Solche Vereinbarungen gehen diesen AGB insoweit vor; im Übrigen gelten diese AGB unverändert, insbesondere Abs. 3 (kein Verfall, keine Auszahlung).

(7) Vertragsschluss beim Kauf von Credits: Der Kunde wählt im Kundenkonto ein Credit-Paket und wird zur Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe weitergeleitet. Dort gibt er seine Zahlungs- und Rechnungsangaben ein und kann sie bis zum Absenden prüfen und berichtigen. Mit dem Klick auf den Bezahl-Knopf gibt er ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung bestätigt ist. Vertragssprache ist Deutsch; die englische Fassung dieser AGB ist eine Übersetzung. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert für den einzelnen Kunden: Die jeweils geltenden AGB sind jederzeit unter listimo.ai/agb.html abrufbar und lassen sich speichern und ausdrucken, Rechnungen stehen im Kundenkonto zum Herunterladen bereit. Für Käufe über einen Wiederverkäufer gilt Abs. 2.

§ 5 Widerrufsrecht

(1) Da sich der Dienst ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 2), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht — dieses steht nach dem Gesetz nur Verbrauchern zu.

(2) Rein vorsorglich gilt: Bei digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen erlischt ein etwaiges Widerrufsrecht, wenn mit der Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde und der Kunde seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde versichert, dass er an den hochgeladenen Fotos und Angaben die erforderlichen Rechte hält und dass diese keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verletzen.

(2) Der Kunde prüft die Ergebnisse vor der Verwendung eigenverantwortlich — insbesondere auf inhaltliche Richtigkeit (z. B. Produktangaben, Maße, Materialien) und auf die Einhaltung der jeweils aktuellen Amazon-Richtlinien. Für die Verwendung der Ergebnisse, insbesondere im Amazon-Listing des Kunden, ist allein der Kunde verantwortlich.

(3) Eine missbräuchliche Nutzung des Dienstes (z. B. Erstellung rechtswidriger, täuschender oder gegen Rechte Dritter verstoßender Inhalte) ist untersagt.

§ 7 Nutzungsrechte an den Ergebnissen

Der Kunde darf die für ihn generierten Ergebnisse zeitlich und räumlich unbeschränkt für eigene geschäftliche Zwecke nutzen, insbesondere für Produktlistings und Marketing. Der Anbieter weist darauf hin, dass rein KI-generierte Inhalte nach derzeitiger Rechtslage unter Umständen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und Exklusivität nicht garantiert werden kann.

§ 8 Verfügbarkeit und Haftung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungen und Weiterentwicklungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ergebnisse den Anforderungen von Amazon oder sonstiger Plattformen entsprechen oder zu bestimmten Verkaufserfolgen führen.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit durch Löschung des Kontos beendet werden. Bei Kontolöschung verfallen sämtliche noch vorhandenen Credits ersatzlos; eine Erstattung oder Auszahlung — auch anteilig — erfolgt nicht, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Auf diesen Verfall wird der Kunde vor der Löschung ausdrücklich hingewiesen. Mit der Löschung des Kontos endet auch eine bestehende Amazon-Anbindung (§ 2a Abs. 11).

(2) Der Anbieter kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen oder den Dienst mit derselben Frist einstellen. In diesem Fall erstattet er dem Kunden den Kaufpreis für noch nicht verbrauchte, entgeltlich erworbene Credits anteilig; unentgeltlich gewährte Credits (§ 4 Abs. 5) werden nicht erstattet. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei schweren Verstößen gegen diese AGB, sowie die Sperrung nach § 3 Abs. 2 bleiben unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Löst ein Verbraucher über einen Wiederverkäufer erworbene Credits ein (§ 1 Abs. 2), gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen dieser AGB: Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit das wegen neuer oder geänderter Funktionen, einer geänderten Rechtslage oder Rechtsprechung oder geänderter Vorgaben von Amazon oder der eingesetzten Dienstleister nötig ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Er teilt dem Kunden die Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit, etwa per E-Mail. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als vereinbart; auf die Frist, das Widerspruchsrecht und diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB weiter; der Anbieter kann das Nutzungsverhältnis dann nach § 9 Abs. 2 kündigen. Die Hauptleistungen und die Preise bereits erworbener Credits ändert der Anbieter auf diesem Weg nicht.

Stand: 20. Oktober 2026