Pflichtangaben im Listing: was Amazon nicht prüft, prüfen deine Mitbewerber
- Du unterscheidest, was Amazon technisch erzwingt (GPSR, EPR, Grundpreis) und was nur Mitbewerber prüfen — und warum „online seit Jahren“ kein Freibrief ist.
- Du weißt, welche GPSR-Angaben ins Angebot gehören, wer bei Eigenmarken rechtlich Hersteller ist und wie Amazon fehlende Daten sanktioniert.
- Du formulierst Material-, Wirk-, Test- und Umweltaussagen so, dass sie die Regeln überstehen — inklusive der Fristen 2026.
- Du hast eine Prüfliste je Listing und weißt, wann du jemanden fragst, der dafür haftet.
Dein Listing wird aus zwei Richtungen angegriffen. Amazon unterdrückt es, wenn Katalog-, Titel- oder Bildregeln verletzt sind. Mitbewerber und Wettbewerbsverbände mahnen es ab, wenn gesetzliche Pflichtangaben fehlen — und der Absender einer Abmahnung ist nie Amazon. An einigen Stellen überschneidet sich beides, weil Amazon gesetzliche Vorgaben selbst erzwingt: GPSR-Angaben, EPR-Nummern, Grundpreis. Der Rest bleibt ungeprüft, bis jemand abmahnt. Diese Lektion geht die Fallen der Reihe nach durch, mit den Fristen, die 2026 wirksam werden.
Diese Lektion informiert sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Fristen und Auslegungen ändern sich; vor größeren Umstellungen und im Abmahnfall fragst du jemanden, der dafür haftet. Die Grundlagen zu Gewerbe, LUCID und Steuern stehen in Start, Lektion 2.
1Zwei Prüfer, zwei Listen
Dass ein Listing seit zwei Jahren online ist, beweist nur, dass es Amazons Katalogregeln erfüllt. Über deutsches Wettbewerbs- und Kennzeichnungsrecht sagt es nichts. Der Grundpreis zeigt die Doppelnatur am deutlichsten: Amazon setzt dort eine deutsche Rechtsnorm technisch durch, nennt den Rechtsgrund in der Fehlermeldung aber nicht.
| Was Amazon prüft (technisch, automatisch) | Was Mitbewerber und Verbände prüfen (niemand bei Amazon) |
|---|---|
| Titelformat, Länge, verbotene Zeichen | Grundpreisangabe — Vollständigkeit und Korrektheit |
| Bildregeln: weißer Hintergrund, Flächenanteil | Textilkennzeichnung, Faserzusammensetzung |
| Pflichtfelder im Katalog | Gesundheits- und Wirkaussagen |
| Attribute und Kategoriezuordnung | Fundstelle bei Testsiegeln |
| Produktsicherheits-Felder, sofern hinterlegt | Umwelt- und Klimaaussagen |
| EPR-Nummern (LUCID, WEEE) — Sperre ohne Nummer | Herstellerangaben nach GPSR im Angebotstext |
Amazon ist der Hausmeister: Er prüft, ob dein Stand die Hausordnung erfüllt. Das Ordnungsamt ist jemand anderes — und das kommt nicht auf Einladung, sondern auf Anzeige. Wer die Hausordnung erfüllt, hat mit dem Ordnungsamt noch nichts geklärt.
2GPSR: Produktsicherheit und Herstellerangaben
Seit dem 13.12.2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Artikel 19 verlangt, dass das Fernabsatz-Angebot selbst vier Angabenblöcke enthält: Herstellerkontakt, bei Herstellern ohne Niederlassung in der EU zusätzlich die verantwortliche Person in der EU, Produktidentifikation mit Abbildung sowie Warnhinweise in der Sprache des Ziellandes. Weil der Verordnungstext auf den Inhalt des Angebots abstellt, ist die verbreitete Auslegung eindeutig — der Händlerbund formuliert sie so: Eine Verlinkung zu diesen Informationen ist nicht ausreichend. Die Angaben gehören ins Angebot, nicht auf eine Seite dahinter.
- Wer ist Hersteller? Nach Art. 3 Nr. 8 GPSR gilt als Hersteller, wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke vermarktet — unabhängig davon, wer es produziert hat. Damit ist praktisch jeder Private-Label-Seller Hersteller im Rechtssinn. Auf „ich bin nur Händler“ kannst du dich dann nicht zurückziehen.
- Verantwortliche Person in der EU: nur nötig, wenn der Hersteller keine EU-Niederlassung hat. Sitzt dein Unternehmen in Deutschland, bist du diese Person selbst; sitzt du außerhalb der EU, musst du eine benennen (Art. 16 GPSR in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung 2019/1020).
- Amazons Sanktion: Amazon hat Händlern im Juni 2025 mitgeteilt, dass ein Angebot mit fehlenden oder falschen Pflichtangaben innerhalb von 24 Stunden nach der Fertigstellung deaktiviert wird. Die Originalmitteilung steht hinter dem Login, öffentlich ist nur die Wiedergabe in einem Fachmedium (Stand 04.06.2025); ob die Frist heute unverändert gilt, ist nicht dokumentiert. Trag die Compliance-Daten deshalb vollständig ein, BEVOR du ein neues Angebot fertigstellst.
- Wo in Seller Central: im Bereich Produktsicherheit und Compliance der Angebotsbearbeitung (Herstellerkontakt, verantwortliche Person, Sicherheitshinweise) — Warnhinweise, CE-Zeichen und Piktogramme zusätzlich als Foto der Verpackung in die Compliance-Bildslots PS01 bis PS06, nicht ins Hauptbild.
Das AURELO Gewürzmühlen-Set wird in China produziert, unter der Marke AURELO von einer GmbH in Heilbronn verkauft. Hersteller im Sinne der GPSR ist die GmbH — nicht die Fabrik. Ins Angebot gehören deshalb: Name und Postanschrift der GmbH als Herstellerkontakt (eine EU-verantwortliche Person ist nicht zusätzlich nötig, die GmbH sitzt in der EU), Produktbezeichnung mit Abbildung, und die Warnhinweise auf Deutsch („Nicht für Kinder unter 3 Jahren — Kleinteile“, falls zutreffend). Ein Link „Sicherheitsinformationen auf aurelo.de“ ersetzt keinen dieser Blöcke.
Ein CE-Zeichen auf dem Produkt als Erledigung der Produktsicherheit verstehen. Das CE-Zeichen ist eine Selbsterklärung des Herstellers zu den harmonisierten EU-Vorschriften. Es ersetzt weder die GPSR-Informationspflichten im Angebot noch irgendeine Wirksamkeitsaussage.
3Preis- und Materialangaben: Grundpreis und Textilkennzeichnung
Grundpreis: Wer nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft, muss nach § 4 PAngV den Preis je Mengeneinheit angeben — bezogen auf 1 kg, 1 l, 1 m, 1 m² oder 1 m³; bei Nettomengen bis 250 g beziehungsweise 250 ml auch auf 100 g oder 100 ml. Amazon kann den Grundpreis nur berechnen, wenn Füllmenge und Maßeinheit als strukturierte Attribute vorliegen. 2021 hat Amazon angekündigt, Angebote von Verbrauchsgütern ohne diese Angaben aus der Suche zu entfernen; ob und in welchen Kategorien das heute noch geschieht, ist öffentlich nicht dokumentiert. Die Grundpreispflicht selbst hängt ohnehin nicht an Amazon — sie gilt unabhängig von der Kategorie, und haftbar bist du.
Textilkennzeichnung: Nach Art. 16 der EU-Textilkennzeichnungsverordnung (1007/2011) muss die Faserzusammensetzung bereits im Online-Angebot sichtbar sein — vor Vertragsschluss. Das eingenähte Etikett in der Lieferung genügt nicht. Die Zusammensetzung darfst du nur mit den Bezeichnungen aus Anhang I angeben, in Prozent, absteigend. Ein Markenname wie „Lycra“ oder die US-Bezeichnung „Spandex“ ersetzt die offizielle Bezeichnung nicht; er darf allenfalls unmittelbar daneben stehen. Bußgeld nach § 12 Textilkennzeichnungsgesetz: bis 10.000 Euro.
| So besser nicht | So |
|---|---|
| Füllmenge: leer, Maßeinheit: leer — Amazon kann keinen Grundpreis bilden | Füllmenge: 120, Maßeinheit: Gramm — Amazon rechnet den Grundpreis je 100 g selbst aus |
| „95 % Baumwolle, 5 % Lycra“ | „95 % Baumwolle, 5 % Elasthan“ |
| Faserzusammensetzung nur auf dem eingenähten Etikett | Faserzusammensetzung in Bullet oder Attributtabelle, sichtbar vor dem Kauf |
AURELO bietet ein Nachfüllset mit zwei Beuteln Pfeffer à 60 g für 8,90 € an. Nettomenge 120 g — unter 250 g, also ist der Grundpreis je 100 g zulässig: 7,42 € je 100 g. Ins Angebot gehören Füllmenge 120 und Maßeinheit Gramm; Amazon zeigt den Grundpreis dann selbst unter dem Preis an. Trägst du stattdessen „2 Stück“ ein, fehlt der Grundpreis auf der Seite — Amazon meldet vielleicht nichts, ein Mitbewerber schon.
4EPR: Verpackung, Elektro, Batterien
- Verpackung (LUCID): Seit dem 01.07.2022 darf ein Marktplatzbetreiber das Anbieten systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nicht mehr ermöglichen, solange der Hersteller nicht im Verpackungsregister registriert ist. Amazon erfüllt damit eine eigene gesetzliche Pflicht und blockiert entsprechend — ein Support-Fall ändert daran nichts, freigeschaltet wird das Angebot erst mit der Nummer.
- Elektro (WEEE): Für Elektro- und Elektronikgeräte brauchst du die WEEE-Registrierungsnummer nach § 6 ElektroG. Registrierungen gelten jeweils nur für ein Land: Eine deutsche Nummer gilt nicht für Frankreich oder Italien — vor jedem neuen Marktplatz prüfen, welche im Zielland zusätzlich nötig sind. Zur Höhe möglicher Bußgelder nennt diese Lektion bewusst keine Zahl: Die kursierenden Beträge sind nicht belegt.
- Batterien (BattDG): Seit dem 18.08.2025 gelten erweiterte Informationspflichten für Batterien und batteriehaltige Geräte: Angaben zur Abfallvermeidung, zur getrennten Sammlung und Behandlung von Altbatterien, Sicherheitshinweise und Angaben zu den Umweltauswirkungen gefährlicher Stoffe. Für den Fernabsatz verweist § 24 Abs. 3 BattDG zusätzlich auf Artikel 74 der EU-Batterieverordnung — dazu gehört, die Kosten der erweiterten Herstellerverantwortung gegenüber dem Endnutzer gesondert auszuweisen. Unter der alten Batterierichtlinie war genau das untersagt.
Alte Textbausteine zu Batterien nur ergänzen statt ersetzen. Wer ein Template von 2023 weiterverwendet, kann heute das Gegenteil des Vorgeschriebenen im Listing stehen haben — die alte Regel verbot, was die neue verlangt. Bausteine vollständig austauschen.
5Werbeaussagen: Health Claims, Testsiegel, Umwelt
Wirkaussagen bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzung: Die Health-Claims-Verordnung (1924/2006) dreht die übliche Logik um — erlaubt ist nur, was ausdrücklich zugelassen ist. Alles andere ist verboten, auch wenn es stimmt. Aussagen über Heilung oder Linderung von Krankheiten sind unzulässig; zulässig sind allein die zugelassenen Angaben im genehmigten Wortlaut (Gemeinschaftsliste, Verordnung 432/2012). Die Verordnung gilt als Marktverhaltensregel nach § 3a UWG: Jeder Mitbewerber kann dich unmittelbar abmahnen. Dass dein Lieferant eine Aussage auf die Verpackung druckt, ist keine Verteidigung — für den Text im Listing haftest du.
Testsiegel: Werbung mit Testergebnissen ist nur zulässig, wenn Quelle und Fundstelle des Tests leicht erkennbar und auffindbar angegeben sind. Ist die Fundstelle nicht leicht erkennbar, behandeln die Gerichte das so, als würde sie ganz fehlen (unter anderem OLG Köln, 10.07.2020). Das gilt auch, wenn du das Testurteil nicht selbst bewirbst, sondern das Siegel nur auf dem abgebildeten Produkt zu sehen ist. Das Siegel selbst ist meist markenrechtlich geschützt und darf nur mit Lizenz genutzt werden.
Umweltaussagen: Ab dem 27.09.2026 gelten die Regeln der EmpCo-Richtlinie (2024/825); die deutsche Umsetzung im UWG ist beschlossen. Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ sind dann nur noch zulässig, wenn du für das Produkt eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst. Unzulässig werden außerdem Aussagen, die allein auf Kompensation beruhen, selbst entwickelte Siegel ohne unabhängige Zertifizierung und Zukunftsziele ohne überprüfbaren, überwachten Umsetzungsplan. Die Verbote wandern in die schwarze Liste des UWG und wirken ohne Abwägung im Einzelfall.
| So besser nicht | So |
|---|---|
| „Stärkt das Immunsystem“ (nicht zugelassener Claim) | Zugelassener Wortlaut aus dem EU-Register, zum Beispiel für Vitamin C: „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ |
| Testsiegel im Bild, keine Fundstelle | Siegel mit Fundstelle: „Testmagazin, Ausgabe 03/2026, Note 1,8“ — Lizenz geklärt |
| „Nachhaltig und klimaneutral produziert“ | „Außenmaterial aus 80 % recyceltem Polyester (GRS-zertifiziert, Zertifikatsnummer im Produktdatenblatt)“ |
| „Antibakteriell, umweltfreundlich“ im Bullet | Messbare Eigenschaft: „Waschbar bei 60 °C, Oeko-Tex Standard 100, Zertifikat …“ |
In Bullet 3 des AURELO-Sets steht seit dem Launch: „Nachhaltig produziert aus klimaneutralem Edelstahl.“ Bis zum 26.09.2026 ist das ein weicher Werbesatz; ab dem 27.09.2026 ist „klimaneutral“ ohne nachweisbar hervorragende Umweltleistung eine unzulässige Umweltaussage auf der schwarzen Liste — ohne Abwägung. Ersatz: „Gehäuse aus Edelstahl 18/10, spülmaschinengeeignet; Verpackung aus 100 % Recyclingkarton (FSC-Recycled, Zertifikatsnummer …)“. Prüfbar, konkret, und ein Mitbewerber findet nichts.
6KI im Listing: Kennzeichnung und Irreführung
Drei Regelwerke greifen bei KI-Bildern ineinander — und keines verlangt, dass du alle KI-Inhalte pauschal kennzeichnest:
| Regel | Gilt seit | Was sie verlangt | Was sie NICHT verlangt |
|---|---|---|---|
| Amazon-Richtlinie | Ankündigung 23.07.2026, weltweit | Bei fotorealistischen, vollständig KI-erzeugten Personen in Bildern, Videos und A+: Schlüsselwort contains-synthetic-performer im XMP-Feld dc:subject | Kennzeichnung echter Menschen (auch nach KI-Bearbeitung), von Figuren aus Filmen und Spielen, erkennbar künstlicher Darstellungen, Bilder ohne Personen |
| KI-Verordnung Art. 50 | 02.08.2026 | Sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes (Art. 3 Nr. 60): Darstellungen, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen können — bei der ersten Wahrnehmung erkennbar, nicht in AGB oder Fußnote | Eine generelle Kennzeichnungspflicht; KI-generierte Produkttexte in der Unternehmenswerbung sind grundsätzlich nicht erfasst |
| § 5 UWG | immer | Keine Täuschung über wesentliche Merkmale: erfundene Farben, Größen, Zubehör sind irreführend — eine Kennzeichnung heilt das nicht | Rein technische Optimierung wie Belichtung und Schärfe ist unkritisch |
Faustregel: Je fotorealistischer das Bild, desto eher ist es kennzeichnungspflichtig — und unabhängig von jeder Kennzeichnung muss es das gelieferte Produkt wahrheitsgetreu zeigen. Bußgeldrahmen der KI-Verordnung für Verstöße gegen Art. 50: bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für KMU jeweils der niedrigere Betrag.
Bild 5 des AURELO-Sets zeigt eine fotorealistische, komplett KI-erzeugte Köchin, die die Mühle benutzt: Amazon-Schlüsselwort contains-synthetic-performer setzen, und weil die Szene als echt erscheinen kann, den Hinweis nach Art. 50 sichtbar anbringen. Bild 6 ist eine erkennbar gezeichnete Illustration des Mahlwerks: keine Kennzeichnung nötig, weder bei Amazon noch nach KI-VO. Bild 7 zeigt die Mühle per KI in einem kräftigeren Blau, als geliefert wird: Das ist nach § 5 UWG irreführend — jede Kennzeichnung ändert daran nichts, das Bild muss weg.
7Die Prüfliste je Listing
Einmal je Listing, dann bei jeder Änderung von Produkt, Verpackung oder Text:
- Herstellerkontakt (Name, Postanschrift) im Angebot — bei Eigenmarke: dein Unternehmen.
- Verantwortliche Person in der EU benannt, falls der Hersteller keine EU-Niederlassung hat.
- Produktidentifikation mit Abbildung; Warnhinweise auf Deutsch im Angebot, nicht nur verlinkt.
- Compliance-Bilder (Warnhinweise, CE, Piktogramme) in PS01 bis PS06, nicht im Hauptbild.
- Füllmenge und Maßeinheit als Attribute gesetzt, Grundpreis auf der Live-Seite sichtbar.
- Textilien: Faserzusammensetzung mit Anhang-I-Bezeichnungen, sichtbar vor dem Kauf.
- LUCID-Nummer hinterlegt; WEEE-Nummer je Land bei Elektrogeräten.
- Batterie-Hinweise nach BattDG (Stand ab 18.08.2025), alte Bausteine ersetzt.
- Lebensmittel: nur zugelassene Claims im genehmigten Wortlaut; keine Heilaussagen.
- Testsiegel nur mit Fundstelle und Lizenz.
- Umweltvokabular („nachhaltig“, „klimaneutral“, „öko“) durch messbare Eigenschaften ersetzt — spätestens vor dem 27.09.2026.
- KI-Bilder: synthetische Personen gekennzeichnet, Deepfake-Hinweis sichtbar, keine erfundenen Produkteigenschaften.
Der kostenlose Listing-Check prüft ein Listing auch auf Konformität und markiert riskante Formulierungen — Heilaussagen, Superlative, Umweltvokabular. Die Pflichtangaben selbst musst du hinterlegen; die Textfallen findet er in 40 Sekunden.
Listing kostenlos prüfen8Experten-Wissen: Abmahn-Ökonomie — wer prüft, was es kostet und wie du reagierst
Abmahnungen kommen von zwei Seiten: von Mitbewerbern (über deren Anwälte) und von Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden. Beide arbeiten systematisch — Grundpreis, Textilkennzeichnung und Umweltvokabular lassen sich mit einfachen Suchen über tausende Listings prüfen; die Treffer sind für den Absender kostengünstig, für dich nicht. Eine Abmahnstudie des Händlerbunds mit 164 befragten Händlern ist nicht repräsentativ und beruht auf Selbstauswahl (der Herausgeber verkauft Rechtsberatung) — als Größenordnung taugt sie, als Trendbeleg nicht. Was sich sagen lässt: Die Themen dieser Lektion sind die Klassiker.
Der Gesetzgeber hat 2020 mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Missbrauchsschranken eingezogen, die für dich als Seller relevant sind (Belegstufe Gesetz, Auslegung im Einzelfall durch Anwalt): Nach § 13 Abs. 4 UWG ist für Mitbewerber der Ersatz der Abmahnkosten bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr ausgeschlossen; nach § 13a Abs. 2 UWG ist bei solchen Verstößen eine Vertragsstrafe bei erstmaliger Abmahnung ausgeschlossen, wenn der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter hat. Für Verbände gelten diese Beschränkungen nicht. Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt in beiden Fällen bestehen — du musst den Verstoß abstellen.
Prüfliste je Listing: rund 45 Minuten, bei 20 Listings ein Arbeitstag — einmalig, danach nur bei Änderungen. Ein einziger Abmahnfall wegen fehlender Textilkennzeichnung durch einen Verband dagegen, typische Größenordnungen aus der Praxis: Abmahnkostenpauschale des Verbands im niedrigen dreistelligen Bereich, eigene anwaltliche Prüfung der Unterlassungserklärung meist im drei- bis vierstelligen Bereich, Korrektur aller betroffenen Listings unter Zeitdruck, und ab der Unterlassungserklärung das Vertragsstrafen-Risiko für jeden Wiederholungsfall — üblich sind Beträge im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich je Verstoß. Ein Arbeitstag Vorsorge kostet weniger als der günstigste denkbare Vorfall — und der Vorfall kommt selten allein, weil derselbe Fehler in allen Listings derselben Vorlage steckt.
Wenn trotzdem eine Abmahnung kommt:
- Frist ernst nehmen: Abmahnungen setzen kurze Fristen, häufig ein bis zwei Wochen. Nicht ignorieren — sonst folgt die einstweilige Verfügung, die teurer ist.
- Nichts ungeprüft unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst. Eine anwaltlich modifizierte Erklärung räumt die Wiederholungsgefahr genauso aus, bindet dich aber enger am tatsächlichen Verstoß.
- Verstoß sofort abstellen — überall: In allen Listings, allen Marktplätzen, im eigenen Shop. Eine Vertragsstrafe wird je Verstoß fällig, und Verbände prüfen nach.
- Absender prüfen: Mitbewerber müssen in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren vertreiben; Serienabmahner ohne echten Geschäftsbetrieb sind angreifbar. Das klärt der Anwalt, nicht du.
Fast jeder Kennzeichnungsfehler steckt in einer Vorlage: dem Bullet-Baustein, der Batterie-Textzeile, der Beschreibungsvorlage. Pflege deshalb nicht Listings, sondern Vorlagen — und führe je Vorlage das Datum der letzten Rechtsprüfung. Drei Termine gehören 2026 in den Kalender: 02.08. (KI-Verordnung Art. 50), 27.09. (Umweltaussagen im UWG) und der Jahreswechsel (EPR-Registrierungen je Marktplatz prüfen).
Die ersten Lektionen jedes Tracks sind für alle offen. Ab hier brauchst du nur noch ein kostenloses Konto — kein Abo, keine Kosten.
- 2GPSR: Produktsicherheit und Herstellerangaben
- 3Preis- und Materialangaben: Grundpreis und Textilkennzeichnung
- 4EPR: Verpackung, Elektro, Batterien
- 5Werbeaussagen: Health Claims, Testsiegel, Umwelt
- 6KI im Listing: Kennzeichnung und Irreführung
- 7Die Prüfliste je Listing
- 8Experten-Wissen: Abmahn-Ökonomie — wer prüft, was es kostet und wie du reagierst
- ✓Teste dich: 6 Fragen mit Sofort-Feedback
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6 kurze Fragen — eine nach der anderen, mit sofortigem Feedback. Mit kostenlosem Konto wird dein Fortschritt gespeichert.
Häufige Fragen zu dieser Lektion
Reicht es, die GPSR-Angaben auf meiner Website zu verlinken?
Nein. Art. 19 GPSR stellt auf den Inhalt des Angebots ab; die verbreitete Auslegung — so formuliert es der Händlerbund — ist, dass eine Verlinkung nicht ausreicht. Herstellerkontakt, gegebenenfalls EU-verantwortliche Person, Produktidentifikation mit Abbildung und Warnhinweise gehören in die Compliance-Felder des Angebots selbst.
Gilt die Health-Claims-Verordnung auch für Nahrungsergänzungsmittel und Tees?
Ja, für alle Lebensmittel — Nahrungsergänzungsmittel und Tees eingeschlossen. Erlaubt sind nur zugelassene Angaben im genehmigten Wortlaut; Heilungs- und Linderungsaussagen sind unzulässig. Prüf jede Wirkaussage im EU-Register, bevor sie ins Listing kommt — die Verpackung des Lieferanten ist keine Verteidigung.
Wer schickt Abmahnungen — und wie schnell muss ich reagieren?
Mitbewerber über ihre Anwälte und Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbände. Die Fristen sind kurz, häufig ein bis zwei Wochen. Nicht ignorieren, nichts ungeprüft unterschreiben, den Verstoß sofort überall abstellen und die Erklärung anwaltlich prüfen lassen — eine modifizierte Unterlassungserklärung ist meist der bessere Weg.
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