| Produkttitel (alle Kategorien außer Medien) |
75 Zeichen inklusive LeerzeichenGilt seit 27.07.2026. Vorher galten 200 Zeichen, eingeführt im Januar 2025. Der genaue Tag der alten Policy ist nicht belegt. Gezählt werden Zeichen, nicht Bytes: Umlaute zählen einfach. Dass die Grenze je Parent- und Child-ASIN sowie für Bundles gilt, stützt sich nur auf zwei Fachquellen und trägt dort KONSENS. |
Amazon |
| Artikel-Highlights (Item Highlights) |
bis zu 125 ZeichenAmazon nennt 125 Zeichen als Obergrenze, nicht als Sollwert. Sinnvoll sind kommagetrennte Attributphrasen: Material, Größe, Set-Menge, Anwendungsfall. Dass der Text unter dem Titel in Suche und Detailseite erscheint, steht nicht in der Amazon-Ankündigung, sondern nur bei ZonGuru. Die Gewichtung gegenüber dem Titel ist nicht dokumentiert. |
Amazon |
| Wortwiederholung im Titel |
höchstens 2x pro WortPräpositionen, Artikel und Konjunktionen sind ausgenommen. Ob Plural- und andere Wortformen mitzählen, sagt die zitierte Policy nicht. Bei 75 Zeichen ist die Grenze praktisch ohnehin erzwungen. |
Amazon |
| Verbotene Sonderzeichen im Titel |
! $ ? _ { } ^ ¬ ¦Ausnahme: Bestandteil des eingetragenen Markennamens. Verboten sind das Negationszeichen ¬ und der gebrochene Balken ¦. Beide werden oft mit dem senkrechten Strich | verwechselt. Der senkrechte Strich und der Bindestrich stehen nicht auf dieser Liste. Dass auch Emojis unzulässig sind, ist verbreitete Auslegung und steht nicht in der zitierten Policy. |
Amazon |
| Prüfzeit vor automatischer Titel-Überschreibung |
14 Tage für MarkeninhaberAmazon nennt die Frist ausdrücklich für Markeninhaber in der Brand Registry. Das Zitat selbst ist echt und ohne Login lesbar. Ob die Frist ohne Registry ebenso gilt, sagt Amazon nicht. Die Quellen deuten dieses Schweigen unterschiedlich. Die Deutung eines Schweigens ist kein Beleg. Verlass dich ohne Registry auf keine Frist. |
umstritten |
| Bulletpoints, Anzahl |
mindestens 3, höchstens 5 (Seller); Vendoren in manchen Kategorien bis 10Amazons Anforderungen vom 15.08.2024 nennen mindestens drei Bullets. Wer weniger liefert, riskiert Warnungen, automatische Eingriffe ins Listing oder die Entfernung der Bullets. Die Quellen geben Amazons Anforderungen wieder, es sind keine Amazon-Seiten. |
Praxis |
| Bulletpoints, Länge je Bullet |
10 bis 255 ZeichenDer Wortlaut der Quellen lautet mehr als 10 und weniger als 255 Zeichen. An den Rändern ist das ein Unterschied. In einzelnen Kategorien liegt die Grenze niedriger, berichtet werden 150 Zeichen. Amazons öffentlicher Verkäufer-Blog empfiehlt ein Label aus ein bis zwei Wörtern plus Erklärung in höchstens 100 Zeichen. Verbindlich ist der Style Guide deiner Kategorie. |
Praxis |
| Bulletpoints, Gesamtlänge |
berichtet: höchstens 1.000 Zeichen oder 1.000 Bytes über alle BulletsDer Wert steht rechnerisch im Konflikt mit 5 mal 255 Zeichen, und die Quellen widersprechen sich bei der Einheit. Die Hauptquelle ist nur mit Verkäuferkonto einsehbar. In den Kapiteln kommt dieser Wert nicht vor. Praktische Konsequenz: die wichtigsten Begriffe in Bullet 1 bis 3. |
umstritten |
| Backend-Suchbegriffe (generic_keywords) |
strittig: 250, 249 oder 200 BytesAmazon nennt öffentlich drei verschiedene Zahlen. Im US-Verkäuferforum 250 Bytes, im europäischen Verkäuferforum 249 Bytes, in einer Antwort zum Flatfile-Fehler 97779 200 Bytes. Amazon widerspricht sich hier selbst. Gezählt werden Bytes, nicht Zeichen: ä, ö, ü und ß belegen je 2 Bytes. Was bei einer Überschreitung passiert, sagt keine dieser Quellen. Wer deutlich darunter bleibt, muss die Frage nicht klären. |
Praxis |
| Backend-Suchbegriffe, Trennzeichen und Form |
nur Leerzeichen als Trenner; Groß- und Kleinschreibung egal; Artikel und Präpositionen weglassenAmazon formuliert die Kleinschreibung als Erlaubnis, nicht als Pflicht. Satzzeichen sind nicht nötig und kosten nur Bytes. Die Verbotsliste (keine Markennamen, auch nicht die eigene, keine ASINs, keine Wertungen, keine befristeten Aussagen) steht im deutschen Hilfetext, der öffentlich nur über ein Forumszitat greifbar ist. Sie trägt deshalb nur KONSENS. |
Amazon |
| Anzahl Backend-Suchbegriffsfelder |
1 (früher mehrere getrennte Zeilen)Amazon hat die früher getrennten Suchbegriffszeilen zu einem einzigen Feld zusammengelegt. Was beim Umstellen mit den Inhalten gewachsener Kataloge geschah, ist öffentlich nicht dokumentiert. Verkäufer berichten im Amazon-Forum, dass sie ihre alten Zeilen selbst kürzen und neu zuschneiden mussten. Alte Listings deshalb einmal exportieren und die Byte-Länge prüfen. |
Praxis |
| Produktbeschreibung |
keine öffentlich belegte Zeichenzahl; das Limit steht in der Vorlage deiner KategorieOb die Beschreibung ein Pflichtfeld ist, hängt an Kategorie und Vorlage und ist öffentlich nicht belegt. Belegt ist nur, dass das Feld in Seller Central erhalten bleibt und weiter gepflegt werden kann, auch wenn A+ Content darüberliegt. Der kursierende Praxiswert von 2.000 Zeichen hat keine geprüfte Quelle. |
Praxis |
| HTML in der Produktbeschreibung |
nicht zulässigamazon.de hat die Abschaltung nach dem 8. Juni 2021 angekündigt. Zeilen mit HTML-Tag werden entfernt oder ohne Formatierung dargestellt. Dass Fett-Tags bei einzelnen alten Listings noch wirken, ändert an der Ankündigung nichts. |
Amazon |
| Hauptbild, Hintergrund |
reinweiß, RGB 255, 255, 255Amazon nennt keine Toleranz. Häufigste Ursachen für Abweichungen: weiche, halbtransparente Freistellkanten und fehlende oder falsche Farbprofile beim Export. In sRGB exportieren. |
Amazon |
| Hauptbild, Produktanteil |
mindestens 85 % des BildrahmensDas Produkt darf vom Rahmen nicht angeschnitten werden. Kein Text, kein Logo, kein Wasserzeichen, keine Requisiten und kein Zubehör, nur das verkaufte Produkt. Auf den weiteren Galeriebildern ist Text dagegen normal. |
Amazon |
| Bildgröße |
500 bis 10.000 Pixel an der längsten SeiteFür die Zoomfunktion empfiehlt Amazon mehr als 1.000 Pixel je Seite, nicht an der längsten Seite. Praxisempfehlung: 2.000 x 2.000 px, quadratisch, JPEG in sRGB. Damit liegst du bei allen kursierenden Angaben auf der sicheren Seite. |
Amazon |
| Bild-Dateiformate |
JPEG, TIFF, PNG, nicht animiertes GIFAnimierte GIFs sind ausgeschlossen. Die Kapitelempfehlung lautet JPEG. Dass PNG oder TIFF gegenüber JPEG keinen Vorteil bringen, steht in der Amazon-Quelle nicht. |
Amazon |
| Bilder, Anzahl |
1 Bild Pflicht; Amazon empfiehlt mindestens 6 BilderEine Videoempfehlung steht auf der zitierten Amazon-Seite nicht. Wie viele Bilder die Produktseite tatsächlich ausspielt, dokumentiert Amazon öffentlich nicht. Am eigenen Livelisting nachzählen, statt sich auf eine kursierende Zahl zu verlassen. |
Amazon |
| KI-Kennzeichnung bei Bildern und Videos (Amazon) |
Schlüsselwort contains-synthetic-performer im XMP-Feld dc:subjectAnkündigung vom 23.07.2026, Geltungsbereich sind Amazons Stores weltweit, damit auch amazon.de. Gilt für Bilder und Videos im Listing und für A+ Content. Nur bei fotorealistischen, vollständig KI-generierten Personen. Nicht bei echten Menschen, auch nicht nach KI-Bearbeitung, nicht bei Figuren aus Filmen, Serien und Spielen, nicht bei erkennbar künstlichen Darstellungen und nicht bei Bildern ohne Personen. Die Regel ist wenige Tage alt, vor dem Hochladen den aktuellen Stand prüfen. |
Amazon |
| GPSR-Pflichtangaben im Angebot |
Pflicht seit 13.12.2024; die Angaben müssen im Angebot selbst stehenEine Verlinkung genügt nicht. Verlangt sind vier Angabenblöcke: Herstellerkontakt, bei Herstellern ohne EU-Niederlassung zusätzlich die verantwortliche Person in der EU, Produktidentifikation mit Abbildung sowie Warnhinweise in der Sprache des Ziellandes. Amazon deaktiviert neue Angebote ohne diese Daten nach eigener Mitteilung binnen 24 Stunden. Diese Frist trägt nur KONSENS: Die Originalmitteilung steht hinter dem Login, öffentlich ist nur die Wiedergabe vom 04.06.2025. Ob Amazon die Frist heute noch unverändert anwendet, ist nicht dokumentiert. |
Gesetz |
| Grundpreisangabe (PAngV) |
1 kg, 1 l, 1 m, 1 m², 1 m³; bei Nettomenge bis 250 g bzw. 250 ml auch 100 g / 100 mlDie Grundpreispflicht gilt unabhängig von der Kategorie, und haftbar bist du. Amazon kann den Grundpreis nur berechnen, wenn Füllmenge und Maßeinheit als strukturierte Daten vorliegen. 2021 hat Amazon angekündigt, Verbrauchsgüter ohne diese Angaben aus der Suche zu nehmen. Ob und in welchen Kategorien Amazon das heute noch tut, ist öffentlich nicht dokumentiert. |
Gesetz |
| KI-Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO) |
Geltung ab 02.08.2026; Bußgeld bis 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten JahresumsatzesKeine generelle Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Sichtbar kennzeichnen musst du nur Deepfakes, also Darstellungen, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen können. Maßgeblich ist der Echtheitseindruck, nicht der KI-Einsatz. KI-generierte Produkttexte sind in der Unternehmenswerbung grundsätzlich nicht erfasst. Der Hinweis muss bei der ersten Wahrnehmung erkennbar sein, AGB oder Fußnoten genügen nicht. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag. |
Gesetz |
| Greenwashing-Verbot im UWG (EmpCo-Umsetzung) |
Regeln gelten ab 27.09.2026Die deutsche UWG-Änderung ist beschlossen und verkündet. Unzulässig werden: allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbar hervorragende Umweltleistung, Aussagen allein auf Basis von Kompensation, selbst entwickelte Siegel ohne unabhängige Zertifizierung und Zukunftsziele ohne überprüfbaren und überwachten Umsetzungsplan. Die Verbote stehen in der schwarzen Liste des UWG und wirken ohne Abwägung im Einzelfall. |
Gesetz |
| Textilkennzeichnung im Angebot |
Faserzusammensetzung in Prozent, absteigend, nur Bezeichnungen aus Anhang I; Bußgeld bis 10.000 EURDie Angabe muss vor Vertragsschluss im Online-Angebot stehen. Ein Etikett erst in der Lieferung genügt nicht. Ein Markenname wie Lycra oder die US-Bezeichnung Spandex ersetzt die offizielle Bezeichnung aus Anhang I nicht. Er darf allenfalls unmittelbar daneben stehen. Korrekt ist Elasthan. |
Gesetz |
| WEEE-Registrierung (Elektro- und Elektronikgeräte) |
Registrierungsnummer erforderlichRegistrierungen sind länderspezifisch. Eine deutsche Nummer gilt nicht für Frankreich oder Italien. Für Verpackungen kommt die LUCID-Nummer aus dem Verpackungsregister dazu. Seit 01.07.2022 darf ein Marktplatzbetreiber nicht registrierte Hersteller nicht mehr anbieten lassen, Amazon blockiert entsprechend. Zur Höhe möglicher Bußgelder steht auf dieser Seite bewusst keine Zahl, siehe unten. |
Gesetz |
| Batterien: Online-Informationspflichten |
seit 18.08.2025Verlangt sind Angaben zur Abfallvermeidung, zur getrennten Sammlung und Behandlung von Altbatterien, Sicherheitshinweise und Angaben zu den Umweltauswirkungen gefährlicher Stoffe. Neu ist, dass du die Kosten der erweiterten Herstellerverantwortung gegenüber dem Endnutzer gesondert ausweisen musst. Unter der alten Batterierichtlinie war genau das untersagt. Alte Textbausteine deshalb vollständig ersetzen, nicht nur ergänzen. |
Gesetz |
| Fake-Bewertungen |
per se unlauter, ohne Abwägung und ohne SpürbarkeitsschwelleAnhang Nr. 23c erfasst dem Wortlaut nach die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Verbraucherbewertungen. Ob eine echte, aber mit einem Gutschein angeregte Rezension darunter fällt, sagt die Norm nicht. Anreize jeder Art verbietet ohnehin Amazons Rezensionsrichtlinie, bis hin zur Kontodeaktivierung. Für Rezensionsanfragen nur Amazons Funktion Rezension anfordern nutzen. |
Gesetz |
| Amazon Vine, Gebühren amazon.de |
0 EUR (bis 2 Einheiten), 70 EUR (bis 10), 170 EUR (bis 30) je übergeordneter ASINDie oft genannten 200 sind der US-Preis in US-Dollar. Beleg ist eine Amazon-Ankündigung im Seller-Forum vom 19.10.2023, keine Hilfeseite. Die Vine-Hilfeseite steht hinter dem Login. Die Gebühr fällt nur ab 3 angemeldeten Einheiten an und nur, wenn binnen 90 Tagen nach der Anmeldung die erste Rezension eingeht. Eine ASIN lässt sich nur einmal anmelden, die Stufe später nicht wechseln. Konditionen vor der Anmeldung im Vine-Bereich selbst prüfen. |
Praxis |
| Optimaler Sternschnitt |
4,0 bis 4,7Richtung 5,0 fällt die Kaufwahrscheinlichkeit wieder ab, weil eine makellose Bewertung vielen Käufern unglaubwürdig erscheint. Erhoben 2017 an Daten mehrerer Online-Händler, nicht an Amazon-Daten. Die Richtung ist übertragbar, die genauen Schwellen nicht. |
Studie |
| A+ Content und Brand Registry |
keine Extra-Gebühr; Professional-Konto plus Brand-Representative- oder Reseller-Rolle für eine eingetragene MarkeAmazon schreibt, A+ Content sei für berechtigte Verkäufer kostenlos. Das Professional-Konto kostet trotzdem Geld. Die Reseller-Rolle berechtigt zu A+ Content, Brand Stores und Sponsored Brands, nicht zu Brand Analytics. Ihre Zuweisung kostet den Markeninhaber nichts. Der von Amazon zusätzlich genannte Weg über Generic-Listings ist strittig, ein Amazon-Mitarbeiter widerspricht ihm im Forum. Plane nicht damit. |
Amazon |
| A/B-Test (Manage Your Experiments) |
empfohlene Laufzeit 8 bis 10 WochenTestbar sind Bilder, Titel, Bullets, Beschreibungen und A+ Content inklusive Brand Story. Voraussetzung: Professional-Konto und Brand-Representative-Rolle für eine eingetragene Marke. Mit der Einstellung to significance lässt Amazon den Test auch früher enden. Sinnvoll auf den traffic-stärksten ASINs. |
Amazon |
| Umsatzwirkung A+ Content (Amazon-Eigenangabe) |
Basic bis zu 8 %, Premium bis zu 20 %Bis zu ist eine Obergrenze, kein Durchschnitt. Amazon nennt weder Stichprobe noch Zeitraum noch Kategorie. Beide Werte stehen am 30.07.2026 wörtlich auf Amazons eigener, öffentlich lesbarer Verkäuferseite. In den Kapiteln kommt die Zahl nicht vor. |
Amazon |
| Umsatzwirkung Detailseiten-Video (Amazon-Angabe) |
bis zu +9,7 %90 Tage, US-Daten 2022, Methodik nicht offengelegt. Quelle ist ein Thread im Seller-Central-Forum, keine Amazon-Hilfeseite, deshalb KONSENS statt AMAZON. Die ebenfalls kursierenden Werte 3,6x und 5x vergleichen Video-Zuschauer mit Nicht-Zuschauern und messen überwiegend Selbstselektion. |
Praxis |
| Abschaffung der Angebotsfeld-Eignungsprüfung |
Abbau der Eignungsanforderungen ab Juli 2026, schrittweise weltweit bis Ende 2026Die Auswahlkriterien bleiben laut Amazon unverändert: wettbewerbsfähiger Preis, Liefergeschwindigkeit und Leistung. Nur der vorgeschaltete Ja/Nein-Filter entfällt. Berücksichtigt zu werden garantiert das Angebotsfeld nicht. Beleg ist eine Ankündigung im Seller-Central-Forum, keine Hilfeseite, deshalb KONSENS statt AMAZON. |
Praxis |
| Zielgruppe, Sonstige Attribute, Platin-Suchbegriffe |
Zielgruppe und Sonstige Attribute stehen in Amazons Attributtabelle nicht als durch die Suche indexiertBetroffen sind target_audience_keywords und thesaurus_attribute_keywords. Nicht durch die Suche indexiert heißt nicht wirkungslos: Die Tabelle führt eine zweite Spalte Von Durchsuchen verwendet. Zu den Platin-Suchbegriffen gibt es keinen Amazon-Beleg, nur übereinstimmende Dienstleisterblogs. Deshalb steht hier keine Aussage über ihre Funktion, sondern nur der Rat, alle drei Felder zuletzt zu priorisieren. Die Attributtabelle ist nur nach Login erreichbar. |
Praxis |
| COSMO: Verbesserung der Relevanz-Klassifikation |
+60 % Macro-F1 gegenüber der besten Baseline (eingefrorene Encoder)Forschungs-Benchmark zur Relevanz-Klassifikation, keine Aussage zu Umsatz oder Ranking. Bei feinabgestimmten Encodern: +28 % Macro-F1 und +22 % Micro-F1. Beide Werte stehen am 30.07.2026 wörtlich in Amazons eigenem, öffentlichem Blogbeitrag. COSMO leitet seine Beziehungen aus Kundenverhalten ab, nicht aus deinem Listing-Text. Der praktische Rat im Kapitel beruht deshalb auf Suchverhalten und trägt dort nur KONSENS. |
Amazon |