Bewertungen kostenlos prüfen
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Was Amazon bei Produktrezensionen entfernt
Amazon will positive wie negative Meinungen. Entfernt wird nur, was gegen die Community-Richtlinien verstößt. Auf amazon.de sind das vor allem:
| Verstoß | Beispiel |
|---|---|
| Kritik an Verkäufer, Bestellung oder Versand | „Paket kam zu spät“, „Verpackung kaputt“, Zustand bei Lieferung, Rücksendung, Versandkosten |
| Preisvergleich und Verfügbarkeit | „Bei einem anderen Shop 8 Euro billiger“. Preis-Leistung bewerten ist erlaubt. |
| Links und Werbung | Links auf andere Shops, Affiliate- und Empfehlungscodes |
| Persönliche Daten | Telefonnummer, E-Mail, Anschrift, Kennzeichen, Bestellnummer |
| Beleidigung, Hass, Bedrohung | Obszönitäten, Beschimpfungen, Verleumdung |
| Interessenkonflikt | Rezension von Mitbewerbern, Angehörigen oder gegen Geld, Gratisware oder Erstattung (außer Amazon Vine) |
| Spam | Wiederholungen, Kauderwelsch, nur Zeichen, fremde Sprache auf amazon.de |
Nicht entfernt wird eine Rezension, nur weil sie dein Produkt schlecht mit einem anderen vergleicht, weil der Rezensent kein verifizierter Käufer ist (Amazon lässt auch Nicht-Käufer rezensieren) oder weil sie dir unfair vorkommt.
So meldest du eine Produktrezension
- Produktseite öffnen und unter der Rezension auf „Melden“ klicken. Auf amazon.de öffnet sich nur „Diese Rezension melden?“ ohne Gründe und ohne Textfeld.
- Amazon prüft selbst gegen die Richtlinien. Die Entfernung liegt im Ermessen von Amazon. Du wirst nicht benachrichtigt, ob und wann eine Rezension verschwindet.
- Geld gegen Bewertung? Dafür gibt es das Formular Rezensionsvergütung melden.
- Rechtswidriger Inhalt, etwa eine Beleidigung oder unwahre Tatsachenbehauptung: zusätzlich über Illegalen Inhalt melden (Digital Services Act). Dann muss Amazon dir den Eingang bestätigen und seine Entscheidung begründen.
Melde nur, was du belegen kannst. Viele unbegründete oder gleichlautende Meldungen können dazu führen, dass Amazon dir die Meldefunktion sperrt.
Verkäuferbewertung entfernen lassen
Verkäuferbewertungen laufen nur über den Feedback-Manager in Seller Central: „Entfernung beantragen“, innerhalb von 90 Tagen nach der Bewertung. Anträge über andere Wege können laut Amazon zur Deaktivierung des Kontos führen.
| Amazon entfernt, wenn … | Amazon entfernt nicht, wenn … |
|---|---|
| die ganze Bewertung eine Produktrezension ist | Produkt und Service gemischt bewertet werden |
| sie Obszönitäten, Hassrede oder persönliche Daten wie vollständige Namen enthält | es um die Genauigkeit der Produktbeschreibung geht |
| sie einen anderen Verkäufer betrifft | es um den Zustand des Produkts geht, dafür bist du verantwortlich |
Bei Versand durch Amazon streicht Amazon eine Bewertung durch, wenn sich der ganze Kommentar auf die Lieferung bezieht. Sie zählt dann nicht mehr für deine Kennzahlen.
Was verboten ist
- Käufer bitten, eine Rezension zu ändern oder zu löschen, auch nach Erstattung oder Ersatz.
- Geld, Gutscheine, Rabatte oder Gratisware für eine Rezension, auch fürs Ändern oder Löschen.
- Um positive Rezensionen bitten oder Unzufriedene vorab zum Support umleiten.
- Eigene Produkte oder Konkurrenzprodukte bewerten, auch über Familie, Freunde oder Mitarbeiter.
Amazon droht dafür mit Sperre des Kontos, einbehaltenen Auszahlungen und Klagen. In Deutschland sind gefälschte Bewertungen seit dem 28. Mai 2022 auch wettbewerbswidrig (UWG Anhang Nr. 23b und 23c). Erlaubt bleiben der Knopf „Bewertung anfordern“, Amazon Vine und eine neutrale Anfrage je Bestellung.
Wann ein Anwalt hilft
Amazons Richtlinien und das Gesetz sind zwei verschiedene Maßstäbe. Rechtlich angreifbar ist vor allem eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Beleidigung. Meinungen sind weit geschützt, auch scharfe; als Schmähkritik gilt eine Äußerung nur ohne jeden Sachbezug (BVerfG 2020).
Bewertungsportale müssen eine Beanstandung prüfen, wenn der Bewertete den Kontakt bestreitet (BGH, VI ZR 1244/20). Ob das auf Amazon-Produktrezensionen übertragbar ist, ist offen: Amazon erlaubt ausdrücklich auch Rezensionen von Nicht-Käufern. Seriöse Kanzleien versprechen deshalb keinen Erfolg. Eine Quote wie „90 % gelöscht“ fanden wir bei keinem Anbieter belegt.
Häufige Fragen
Kann ich eine negative Amazon-Bewertung löschen lassen?
Nur, wenn sie gegen Amazons Richtlinien verstößt. Eine ehrliche schlechte Erfahrung mit dem Produkt bleibt stehen, auch wenn sie hart formuliert ist. Typische Verstöße sind Kritik nur an Versand oder Verkäufer in einer Produktrezension, Preisvergleiche mit anderen Shops, Links, persönliche Daten und Beleidigungen.
Wie melde ich eine Amazon-Rezension?
Auf der Produktseite unter der Rezension auf „Melden“ klicken. Auf amazon.de fragt das Fenster keinen Grund ab, Amazon prüft selbst. Du wirst nicht benachrichtigt, wenn die Rezension verschwindet. Eine feste Bearbeitungszeit nennt Amazon nicht.
Wie lasse ich eine Verkäuferbewertung entfernen?
In Seller Central über den Feedback-Manager mit „Entfernung beantragen“, innerhalb von 90 Tagen nach der Bewertung. Andere Wege, etwa über den Support, können laut Amazon zur Deaktivierung deines Kontos führen. Bei Versand durch Amazon streicht Amazon Bewertungen durch, die sich nur auf die Lieferung beziehen.
Darf ich den Käufer bitten, die Bewertung zu ändern?
Nein. Amazon verbietet, Kunden um Änderung oder Löschung einer Rezension zu bitten, auch nach einer Erstattung oder einem Ersatz. Das Werkzeug, mit dem Markeninhaber Käufer mit 1 bis 3 Sternen anschreiben konnten, hat Amazon im Juni 2026 entfernt. Ein Problem lösen darfst du, solange du nicht um eine andere Bewertung bittest.
Was tun gegen Fake-Bewertungen von Mitbewerbern?
Über „Melden“ unter der Rezension. Rezensionen von Mitbewerbern verstoßen gegen die Richtlinien. Wird Geld oder Ware gegen eine Bewertung angeboten, nutze das Amazon-Formular „Rezensionsvergütung melden“. Das Formular „Verstoß melden“ der Markenregistrierung ist nur für geistiges Eigentum gedacht und nimmt keine Rezensionen an.
Wann hilft ein Anwalt?
Bei rechtswidrigen Inhalten, etwa einer unwahren Tatsachenbehauptung oder einer Beleidigung. Meinungen sind weit geschützt, auch scharfe. Rechtswidrige Inhalte kannst du Amazon außerdem über „Illegalen Inhalt melden“ nach dem Digital Services Act anzeigen. Eine Erfolgsgarantie gibt es auf keinem Weg.
Wie lösche ich meine eigene Rezension?
Als Käufer in deinem Amazon-Profil unter deinen Rezensionen. Dort kannst du sie bearbeiten oder löschen.
Werden meine eingefügten Rezensionen gespeichert?
Nein. Die Prüfung läuft komplett in deinem Browser, nichts wird gesendet.
Weitere kostenlose Werkzeuge: Amazon FBA-Rechner für Gebühren und Marge, Generator für FNSKU-Etiketten, EAN-Code-Generator mit dem Weg zur eigenen EAN, EAN-Prüfer mit Prüfziffer-Rechner, Prüfung deiner Produktbilder gegen Amazons Bildanforderungen, Übersicht aller A+ Content Größen, GPSR-Prüfliste für Amazon, Grundpreis-Rechner nach Preisangabenverordnung, ROAS- und ACOS-Rechner für deine Werbung, Byte-Zähler für Suchbegriffe, Titel und Bulletpoints, Listing-Check mit Score von 0 bis 100. Alle auf einen Blick: kostenlose Amazon-Tools. Zahlen aus über 1.200 geprüften Listings: Amazon-Listing-Studie 2026.
Quellen
Stand: 21. Oktober 2026. Die Seite erklärt Amazons Regeln und den Sachstand, sie ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Amazon eine Bewertung entfernt, entscheidet allein Amazon.
- Amazon.de: Community-Richtlinien
- Amazon.de: Kundenrezensionen
- Amazon.de: Richtlinie gegen Manipulation von Kundenrezensionen
- Amazon Seller Central: Fragen zu Kundenrezensionen
- Amazon Seller Central: Kann Amazon eine Kundenbewertung entfernen?
- Amazon.de: Problem oder illegalen Inhalt melden (Digital Services Act)
- Amazon: Rezensionsvergütung melden
- Amazon Seller Forum (Amazon-Mitarbeiterin, Juni 2026): Kontakt zu Käufern mit 1 bis 3 Sternen entfernt
- Amazon Seller Forum (Amazon-Mitarbeiterin, November 2025): „Verstoß melden“ nur für geistiges Eigentum
- Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 16
- § 5b UWG
- UWG Anhang Nr. 23b und 23c
- BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20 (Prüfpflicht von Bewertungsportalen)
- BGH, Urteil vom 20.02.2020, I ZR 193/18 (Händler und Amazon-Kundenbewertungen)
- BVerfG, Pressemitteilung 49/2020 (Schmähkritik und Meinungsfreiheit)