Deine GPSR-Prüfliste
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Was die GPSR in jedem Angebot verlangt
Artikel 19 der Verordnung (EU) 2023/988 schreibt für jedes Online-Angebot vier Angaben vor, „eindeutig und gut sichtbar“:
- Hersteller: Name, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke, Postanschrift und E-Mail-Adresse.
- Verantwortliche Person, wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt: Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse.
- Produktidentifikation: Abbildung, Art des Produkts und sonstige Kennungen. Bei Amazon reichen dafür Hauptbild und Produktbeschreibung.
- Warn- und Sicherheitshinweise, falls nötig, in der Sprache des Landes. Für Deutschland verlangt § 6 ProdSG Deutsch.
Die Angaben zum Importeur musst du bei Amazon nicht übermitteln. Auf dem Produkt selbst kann er trotzdem Pflicht sein.
Hersteller oder verantwortliche Person?
| Hersteller | Verantwortliche Person | |
|---|---|---|
| Wer ist das? | Wer das Produkt herstellt oder herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft. Eigenmarken-Händler sind Hersteller. | Ein Unternehmen in der EU, das für den Hersteller die Pflichten gegenüber den Behörden übernimmt. |
| Wo sitzt er? | Überall auf der Welt | In der EU oder in Nordirland |
| Ins Angebot? | Immer | Nur, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt |
| Wer kann es sein? | Du mit Eigenmarke, sonst die Marke der Ware | Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister |
Wo du die Angaben in Seller Central einträgst
| Angabe | Wo |
|---|---|
| Herstellerangaben | Verkäuferleistung → Einhaltung gesetzlicher Vorschriften → Compliance-Informationen übermitteln → Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit → Marke |
| Verantwortliche Person | Gleiche Ansicht, unter Richtlinie: Informationen zur verantwortlichen Person |
| Produkte ohne Marke | Gesamten Lagerbestand verwalten → Angebotsstatus → Grund für die Sperre überprüfen → Angebot korrigieren |
| Warnhinweise als Bild | Bild-Manager, Codes PS01 bis PS06, lesbar und in der Sprache des Marktplatzes |
| Warnhinweise als Dokument | Lagerbestand verwalten, Abschnitt Sicherheit und Compliance: Compliance-Medien mit Sprache, Art und direktem Download-Link |
| Sicherheitsbescheinigung | Lagerbestand verwalten oder Dateivorlage: Sicherheitsbescheinigung = Ja, nur für bestimmte Produkte |
| E-Mail des Herstellers ändern | Lagerbestand verwalten, Abschnitt Sicherheit und Compliance: E-Mail- oder elektronische Adresse des Herstellers |
Das frühere Dashboard „Compliance verwalten“ gibt es nicht mehr. Gültige Einträge wandern nach 2 bis 5 Werktagen in den Reiter „Archiviert“. Kunden sehen die Angaben auf der Produktseite unter „Sicherheit und Produktressourcen“.
Was passiert, wenn Angaben fehlen
- Deaktivierung: Amazon nimmt das Angebot aus dem Verkauf, sobald es den Verstoß bemerkt. Das gilt auch bei ungültigen Angaben oder einem abgelaufenen Vertrag mit der verantwortlichen Person.
- 30 Tage: Reichst du die Angaben nicht nach, storniert Amazon offene Bestellungen und schickt den FBA-Bestand zurück oder entsorgt ihn. Die Rücksendung musst du selbst und kostenpflichtig beauftragen.
- Bußgeld: In Deutschland bis 10.000 Euro nach § 28 Produktsicherheitsgesetz, seit dem 19. Februar 2026.
- Abmahnung: Das LG Hechingen hat am 23. April 2026 fehlende Herstellerangaben als Wettbewerbsverstoß gewertet, auf Klage eines Verbands. Der Händler haftete auch, obwohl er die Darstellung auf der Plattform nicht selbst kontrolliert.
Mitbewerber können bei Verstößen gegen Informationspflichten im Onlinehandel keine Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG), und bei weniger als 100 Mitarbeitern ist bei der ersten Abmahnung keine Vertragsstrafe möglich (§ 13a Abs. 2 UWG). Für Verbände gilt beides nicht. Ob GPSR-Angaben darunter fallen, ist noch nicht geklärt.
Häufige Fragen
Was ist GPSR bei Amazon?
GPSR ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und verlangt in jedem Online-Angebot Herstellerangaben, bei Herstellern außerhalb der EU eine verantwortliche Person, Angaben zur Produktidentifikation und etwaige Warn- und Sicherheitshinweise. Amazon fragt diese Angaben ab und zeigt sie auf der Produktseite unter „Sicherheit und Produktressourcen“.
Wo hinterlege ich die GPSR-Angaben bei Amazon?
Mit registrierter Marke unter Verkäuferleistung → Einhaltung gesetzlicher Vorschriften → Compliance-Informationen übermitteln, je Marke. Ohne Marke über Gesamten Lagerbestand verwalten → Grund für die Sperre überprüfen → Angebot korrigieren. Warnhinweise kommen als Bilder PS01 bis PS06, als Produktdokument oder über die Sicherheitsbescheinigung.
Brauche ich eine verantwortliche Person in der EU?
Ja, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Sie muss in der EU oder in Nordirland niedergelassen sein. Sitzt der Hersteller selbst in der EU, reichen seine Angaben. Mit deutscher Eigenmarke bist du meist selbst der Hersteller.
Muss die E-Mail-Adresse des Herstellers angegeben werden?
Ja. Art. 19 GPSR verlangt Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse (englisch „electronic address“). Amazon akzeptiert als elektronische Adresse eine E-Mail-Adresse oder eine Website.
Was passiert, wenn GPSR-Angaben fehlen?
Amazon deaktiviert das Angebot. Werden die Angaben nicht innerhalb von 30 Tagen nachgereicht, storniert Amazon offene Bestellungen und schickt FBA-Bestand zurück oder entsorgt ihn. Zurück kommt er nur mit einem eigenen, kostenpflichtigen Remissionsauftrag.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Seit dem 19. Februar 2026 ist ein Verstoß gegen Art. 19 GPSR in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz, mit Bußgeld bis 10.000 Euro. Dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
Reicht die Sicherheitsbescheinigung statt Warnhinweisen?
Nur, wenn dein Produkt ohne Warnhinweise sicher verwendbar ist, und nur bei Produkten, für die Amazon sie anbietet. Wählst du sie, obwohl Hinweise nötig sind, wird das Angebot nicht erstellt.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Prüfliste und Textblock laufen komplett in deinem Browser.
Weitere kostenlose Werkzeuge: Prüfung, welche Amazon-Bewertung du löschen lassen kannst, Amazon FBA-Rechner für Gebühren und Marge, Generator für FNSKU-Etiketten, EAN-Code-Generator mit dem Weg zur eigenen EAN, EAN-Prüfer mit Prüfziffer-Rechner, Prüfung deiner Produktbilder gegen Amazons Bildanforderungen, Übersicht aller A+ Content Größen, Grundpreis-Rechner nach Preisangabenverordnung, ROAS- und ACOS-Rechner für deine Werbung, Byte-Zähler für Suchbegriffe, Titel und Bulletpoints, Listing-Check mit Score von 0 bis 100. Alle auf einen Blick: kostenlose Amazon-Tools. Zahlen aus über 1.200 geprüften Listings: Amazon-Listing-Studie 2026.
Quellen
Stand: 21. Oktober 2026. Die Seite erklärt den Sachstand und ersetzt keine Rechtsberatung. Was Amazon für dein Produkt verlangt, siehst du in Seller Central.
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (EUR-Lex, deutsch)
- Amazon Seller Central: Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
- Amazon Seller Central: Hersteller, verantwortliche Person und Sicherheitshinweise übermitteln
- Amazon Seller Central: Verkäuferleistung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Amazon Seller Central: deaktivierte Angebote wiederherstellen
- Amazon Seller Central: Leitfaden für Produktbilder (Codes PS01 bis PS06)
- § 28 Produktsicherheitsgesetz (Bußgeldvorschriften)
- § 6 Produktsicherheitsgesetz (Sprache)
- BGBl. 2026 I Nr. 29: Änderung des Produktsicherheitsgesetzes, in Kraft seit 19. Februar 2026
- § 13 UWG (Abmahnung)
- § 13a UWG (Vertragsstrafe)
- versandhandelsrecht.de: Bericht zum Urteil des LG Hechingen vom 23.04.2026 (Zweitquelle)