GPSR bei Amazon Was du hinterlegen musst und wo.

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Fehlen Herstellerangaben oder Sicherheitsinformationen, deaktiviert Amazon das Angebot. Beantworte vier Fragen und du bekommst deine persönliche Prüfliste, dazu den Textblock für Verpackung und Angebot.

4
Pflichtangaben nach Art. 19
30
Tage bis zur Stornierung
10.000 €
Bußgeld in Deutschland

Deine GPSR-Prüfliste

Wo sitzt der Hersteller?

Hersteller ist, wer das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft. Mit Eigenmarke bist das meist du.

Ist deine Marke bei Amazon registriert (Brand Registry)?
Braucht dein Produkt Warn- oder Sicherheitshinweise?
Verkaufst du eine eigene Marke oder fremde Ware?

    Textblock für Verpackung und Angebot

    
      
    Ob dein bestehendes Angebot alle Pflichtangaben trägt und wie die Textblöcke für deine Produkte lauten, prüft das Werkzeug GPSR-Pflichtangaben im Werkzeugkasten per ASIN. Was außer GPSR noch Pflicht ist, vom Grundpreis bis zur Textilkennzeichnung, zeigt die Lektion Pflichtangaben und Abmahnungen.

    Läuft komplett in deinem Browser. Deine Angaben werden nicht gesendet oder gespeichert.

    Was die GPSR in jedem Angebot verlangt

    Artikel 19 der Verordnung (EU) 2023/988 schreibt für jedes Online-Angebot vier Angaben vor, „eindeutig und gut sichtbar“:

    1. Hersteller: Name, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke, Postanschrift und E-Mail-Adresse.
    2. Verantwortliche Person, wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt: Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse.
    3. Produktidentifikation: Abbildung, Art des Produkts und sonstige Kennungen. Bei Amazon reichen dafür Hauptbild und Produktbeschreibung.
    4. Warn- und Sicherheitshinweise, falls nötig, in der Sprache des Landes. Für Deutschland verlangt § 6 ProdSG Deutsch.

    Die Angaben zum Importeur musst du bei Amazon nicht übermitteln. Auf dem Produkt selbst kann er trotzdem Pflicht sein.

    Hersteller oder verantwortliche Person?

    HerstellerVerantwortliche Person
    Wer ist das?Wer das Produkt herstellt oder herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft. Eigenmarken-Händler sind Hersteller.Ein Unternehmen in der EU, das für den Hersteller die Pflichten gegenüber den Behörden übernimmt.
    Wo sitzt er?Überall auf der WeltIn der EU oder in Nordirland
    Ins Angebot?ImmerNur, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt
    Wer kann es sein?Du mit Eigenmarke, sonst die Marke der WareHersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister

    Wo du die Angaben in Seller Central einträgst

    AngabeWo
    HerstellerangabenVerkäuferleistung → Einhaltung gesetzlicher Vorschriften → Compliance-Informationen übermitteln → Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit → Marke
    Verantwortliche PersonGleiche Ansicht, unter Richtlinie: Informationen zur verantwortlichen Person
    Produkte ohne MarkeGesamten Lagerbestand verwalten → Angebotsstatus → Grund für die Sperre überprüfen → Angebot korrigieren
    Warnhinweise als BildBild-Manager, Codes PS01 bis PS06, lesbar und in der Sprache des Marktplatzes
    Warnhinweise als DokumentLagerbestand verwalten, Abschnitt Sicherheit und Compliance: Compliance-Medien mit Sprache, Art und direktem Download-Link
    SicherheitsbescheinigungLagerbestand verwalten oder Dateivorlage: Sicherheitsbescheinigung = Ja, nur für bestimmte Produkte
    E-Mail des Herstellers ändernLagerbestand verwalten, Abschnitt Sicherheit und Compliance: E-Mail- oder elektronische Adresse des Herstellers

    Das frühere Dashboard „Compliance verwalten“ gibt es nicht mehr. Gültige Einträge wandern nach 2 bis 5 Werktagen in den Reiter „Archiviert“. Kunden sehen die Angaben auf der Produktseite unter „Sicherheit und Produktressourcen“.

    Was passiert, wenn Angaben fehlen

    • Deaktivierung: Amazon nimmt das Angebot aus dem Verkauf, sobald es den Verstoß bemerkt. Das gilt auch bei ungültigen Angaben oder einem abgelaufenen Vertrag mit der verantwortlichen Person.
    • 30 Tage: Reichst du die Angaben nicht nach, storniert Amazon offene Bestellungen und schickt den FBA-Bestand zurück oder entsorgt ihn. Die Rücksendung musst du selbst und kostenpflichtig beauftragen.
    • Bußgeld: In Deutschland bis 10.000 Euro nach § 28 Produktsicherheitsgesetz, seit dem 19. Februar 2026.
    • Abmahnung: Das LG Hechingen hat am 23. April 2026 fehlende Herstellerangaben als Wettbewerbsverstoß gewertet, auf Klage eines Verbands. Der Händler haftete auch, obwohl er die Darstellung auf der Plattform nicht selbst kontrolliert.

    Mitbewerber können bei Verstößen gegen Informationspflichten im Onlinehandel keine Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG), und bei weniger als 100 Mitarbeitern ist bei der ersten Abmahnung keine Vertragsstrafe möglich (§ 13a Abs. 2 UWG). Für Verbände gilt beides nicht. Ob GPSR-Angaben darunter fallen, ist noch nicht geklärt.

    Häufige Fragen

    Was ist GPSR bei Amazon?

    GPSR ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und verlangt in jedem Online-Angebot Herstellerangaben, bei Herstellern außerhalb der EU eine verantwortliche Person, Angaben zur Produktidentifikation und etwaige Warn- und Sicherheitshinweise. Amazon fragt diese Angaben ab und zeigt sie auf der Produktseite unter „Sicherheit und Produktressourcen“.

    Wo hinterlege ich die GPSR-Angaben bei Amazon?

    Mit registrierter Marke unter Verkäuferleistung → Einhaltung gesetzlicher Vorschriften → Compliance-Informationen übermitteln, je Marke. Ohne Marke über Gesamten Lagerbestand verwalten → Grund für die Sperre überprüfen → Angebot korrigieren. Warnhinweise kommen als Bilder PS01 bis PS06, als Produktdokument oder über die Sicherheitsbescheinigung.

    Brauche ich eine verantwortliche Person in der EU?

    Ja, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Sie muss in der EU oder in Nordirland niedergelassen sein. Sitzt der Hersteller selbst in der EU, reichen seine Angaben. Mit deutscher Eigenmarke bist du meist selbst der Hersteller.

    Muss die E-Mail-Adresse des Herstellers angegeben werden?

    Ja. Art. 19 GPSR verlangt Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse (englisch „electronic address“). Amazon akzeptiert als elektronische Adresse eine E-Mail-Adresse oder eine Website.

    Was passiert, wenn GPSR-Angaben fehlen?

    Amazon deaktiviert das Angebot. Werden die Angaben nicht innerhalb von 30 Tagen nachgereicht, storniert Amazon offene Bestellungen und schickt FBA-Bestand zurück oder entsorgt ihn. Zurück kommt er nur mit einem eigenen, kostenpflichtigen Remissionsauftrag.

    Wie hoch ist das Bußgeld?

    Seit dem 19. Februar 2026 ist ein Verstoß gegen Art. 19 GPSR in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz, mit Bußgeld bis 10.000 Euro. Dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.

    Reicht die Sicherheitsbescheinigung statt Warnhinweisen?

    Nur, wenn dein Produkt ohne Warnhinweise sicher verwendbar ist, und nur bei Produkten, für die Amazon sie anbietet. Wählst du sie, obwohl Hinweise nötig sind, wird das Angebot nicht erstellt.

    Werden meine Angaben gespeichert?

    Nein. Prüfliste und Textblock laufen komplett in deinem Browser.

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